Fachzahnarzt für Oralchirurgie dürfen sich ausschließlich
Zahnärzte nennen, die nach ihrer Approbation (Zulassung) eine vierjährige Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Weiterbildung kann nur in Vollzeit und hauptberuflich an zugelassenen
Ausbildungsstätten absolviert werden.
Die oralchirurgische Ausbildung ist strengen Reglementierungen unterworfen und umfasst bestimmte Themengebiete und
Behandlungsverfahren, unter anderem:
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Implantationen
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Chirurgische Therapien im Ober- und Unterkiefer
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Behandlungen der Mundschleimhaut und der Weichgewebe im Kieferbereich
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Traumatologische Behandlungen (z. B. Wiedereinsetzen von Zähnen nach Unfällen, Kieferbruch, Wundversorgungen)
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Entzündungen im Kiefer- und Gesichtsbereich
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Betäubungsverfahren (Lokalanästhesie, Analgosedierung), Röntgen und die klinische Labordiagnostik sind ebenfalls Teil des
Ausbildungsprogramms.